Studierendenjobs: Diese Regelungen und Arbeitsmodelle solltest Du kennen

Studierendenjobs: Diese Regelungen und Arbeitsmodelle solltest Du kennen

Arbeiten während des Studiums: Für die Mehrheit der Studierenden in Deutschland ist das eine Selbstverständlichkeit. Für viele begründet der studentische Nebenjob dabei die ersten Berührungspunkte mit arbeitsrechtlichen Bestimmungen überhaupt. Welche Regelungen Du unbedingt kennen solltest, und welches Arbeitsmodell für Dich das Richtige ist, erfährst Du hier. 

Dein Studierendenstatus verschafft Dir in zahlreichen Lebensbereichen erhebliche Vorteile: Mit Semesterticket und Studierendenausweis erhältst Du vielerorts Rabatte, der Fiskus räumt Dir großzügige Steuerfreibeträge ein, und auch arbeits- und versicherungsrechtlich profitierst Du von entsprechenden Sonderregelungen. Bei der Wahl einer nebenberuflichen Tätigkeit hast Du somit vielfältige Möglichkeiten, und als flexible und nicht sozialversicherungspflichtige Arbeitskraft stehst Du auch bei Arbeitgebern hoch im Kurs. Gleichzeitig sind deinen Verdienstmöglichkeiten im Studiums klare Grenzen gesetzt. Denn willst Du Deinen Status als sogenannter „ordentlicher Studierender“ und die damit verbundenen Privilegien nicht verlieren, musst Du beim Jobben bestimmte Vorgaben hinsichtlich Arbeitszeiten und Einkommen beachten.  

Was ist ein ordentlicher Studierender?

Als ordentlicher Studierender gilt,

  • wer in Deutschland an einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Institution eingeschrieben ist, und
  • den überwiegenden Teil der eigenen Arbeitszeit und -kraft für das Studium aufwendet. 

Solange diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, bist Du als ordentlicher Studierender von den meisten Sozialabgaben befreit, Du zahlst also keine Beiträge in die gesetzliche Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Verpflichtend ist als Studierender einzig die Krankenversicherung, hier bist Du aber entweder über Deine Familie, oder (spätestens mit Vollendung Deines 25. Lebensjahres) zu vergünstigten Konditionen studentisch versichert.

Wie viel darf ich als Studierender arbeiten?

Der Gesetzgeber erachtet Dein Studium also als einen Vollzeitjob! Als ordentlicher Studierender ist Dein Arbeitspensum während des Semesters deshalb in aller Regel zunächst auf maximal 20 Stunden pro Woche begrenzt. Ausschließlich am Wochenende oder abends bzw. nachts geleistete Arbeitszeiten können jedoch eine Ausnahme dieser Regel begründen. In der vorlesungsfreien Zeit entfällt diese Beschränkung vorübergehend sogar vollständig.

Wie Du in den Semesterferien unkompliziert dazu verdienst, erfährst Du hier!

Wie viel darf ich als Studierender verdienen?

Eine weitere bedeutsame Größe für Dich als studentischer Arbeitnehmer ist die Verdienstgrenze. Beträgt Dein durchschnittlicher Monatslohn auf das Jahr hochgerechnet mehr als 520 Euro, begründet dies arbeitsrechtlich ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die Konsequenz: Du musst rückwirkend auf Dein gesamtes erwirtschaftetes Einkommen Steuern und Sozialabgaben entrichten! Vorsicht ist deshalb bereits bei einmaligen Sonderzahlungen wie dem vielerorts üblichen Urlaubs- oder Weihnachtsgeld geboten. Vor allem BAföG-Empfänger und Stipendiaten sollten sich vor Antritt eines Arbeitsverhältnisses gründlich über geltende Verdienstgrenzen informieren, ansonsten drohen mitunter schmerzhafte Kürzungen. 

Weil Ausnahmen bekanntlich die Regel bestätigen, haben wir für Dich hier ausführliche Informationen zum Thema Verdienstgrenze zusammengestellt! 

Welche Arbeitsmodelle sind besonders gut mit meinem Studium vereinbar?

Aufgrund der auch für Arbeitgeber geltenden Vorteile sind Studierende in vielen Bereichen attraktive Arbeitskräfte. Doch Studi-Job ist nicht gleich Studi-Job! Bei der Wahl des geeigneten Nebenverdiensts solltest Du neben den jeweiligen arbeitsrechtlichen Aspekten vor allem Deine individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Schließlich nützt das Taschengeld wenig, wenn der universitäre Alltag zu sehr darunter leidet.

Minijobs

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, besser bekannt als Minijobs, erfreuen sich aus gutem Grund unter Studierenden großer Beliebtheit. Flexible Arbeitszeiten unkomplizierte Vergütung und konforme Verdienstgrenzen führen zu einer besonders hohen Vereinbarkeit von Studium und Minijob. Neben konventionellen Tätigkeiten im gewerblichen Sektor wie Einzelhandel oder Gastronomie können auch Privathaushalte Minijobber unterhalten. Darunter fallen haushaltsnahe Dienstleistungen wie Kochen, Putzen, Wäsche waschen, Bügeln, Einkaufen und Gartenarbeit. Auch die Betreuung von Kindern, kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen ist als Minijob möglich.

Kurzfristige Beschäftigungen

Eine für Studierende besonders lohnenswerte Sonderform geringfügiger Beschäftigung sind sogenannte kurzfristige Beschäftigungen. Hierzu zählen alle Arten von zeitlich eindeutig befristeten Gelegenheits-, Ferien- oder Aushilfsjobs: Der T-Shirt-Verkauf auf einem einwöchigen Festival genauso wie sporadische Kinderbetreuung oder saisonale Tätigkeiten in Gastronomie oder Landwirtschaft. Aus kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen erwirtschaftetes Einkommen ist von der Verdienstgrenze ausgenommen: Einkünfte aus Ferien- und Minijob werden steuerrechtlich nicht aufgerechnet! Du kannst also zusätzlich zu Deinem regulären Minijob in den Semesterferien einer weiteren Tätigkeit nachgehen, ohne den Verlust Deiner studentischen Privilegien fürchten zu müssen. 

Midijobs

Willst Du mehr als 520 Euro im Monat verdienen, findest Du Dein (neben-)berufliches Glück womöglich mit einem Midijob. Zwischen Minijob und regulärem Arbeitsverhältnis hat der Gesetzgeber mit Midijobs einen arbeitsrechtlichen „Übergangsbereich“ eingerichtet, die entsprechende Verdienstgrenze verläuft zwischen 520 und 1.600 Euro pro Monat. Im Unterschied zum Minijob sind Einnahmen in dieser Größenordnung zwar grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, es gelten jedoch teils deutlich reduzierte Beitragssätze. 

Werkstudenten

Bei einem Mini- oder Midijob zählt der Zuverdienst meist mehr als die Berufserfahrung. Wenn Du auf der Suche nach einer Stelle mit mehr inhaltlicher Nähe zu Deinem Studium bist, ist eine Beschäftigung als Werkstudent möglicherweise das Richtige für Dich, denn entsprechende Jobs sind in der Regel fachspezifisch angelegt. Natürlich kannst Du auch in fachfremden Nebenjobs auf dem Arbeitsmarkt relevante Fähigkeiten erwerben; die Möglichkeit, einschlägige Berufserfahrung zu sammeln und Kontakte zu knüpfen, ist jedoch in konventionellen Studentenjobs eher die Ausnahme. Als Werkstudent unterliegst Du zudem gesonderten arbeitsrechtlichen Bestimmungen. So bist Du unabhängig von der Höhe Deines Einkommens weitestgehend von Sozialabgaben befreit, d.h. Du darfst mehr als 520 Euro monatlich verdienen. 

Ehrenamtliche Tätigkeiten

Eine weitere Möglichkeit, während Deines Studiums Dein Einkommen unkompliziert aufzubessern, bietet das Ehrenamt. Gemeinnütziges Engagement kann mit steuerfreien Aufwandsentschädigungen wie der Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale entlohnt werden.  

Deine Stadt, Dein Job, Dein UNIstellenmarkt!

Mini, midi oder maxi: Genau wie bei der Kleiderwahl sollte das Beschäftigungsverhältnis Dir gutstehen, also möglichst auf Deine individuellen Bedarfe zugeschnitten sein. Jede Menge zusätzlicher Informationen zu den verschiedenen Arbeitsmodellen und Bestimmungen findest Du in den in diesem Artikel hinterlegten Links.

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